Übersicht
1948 |
Gründung des Verbandes der Bürgergemeinden des Kantons Solothurn im Zunfthaus zu Wirthen in Solothurn Präsident: Dr. Eugen Moll Geschäftsführer: Franz Kofmehl, Derendingen |
1949 |
Gründung des forstlichen Selbsthilfefonds Rückzahlung des Bundes von 80'000 Fr. zuviel bezahltem Wehropfer dank der Intervention des Verbandes Veröffentlichung des ersten Mitteilungsblattes |
1959 |
Präsident: Friedrich Ramser, Stadtoberförster Grenchen |
1966 |
Gründung der Berufsbildungskommission für Forstwarte |
1967 |
Gründung der Stiftung für das Holz (Heute SOLAHO) |
1970 |
Präsident: Dr. Walter Reinert, Solothurn Geschäftsführung: Dr. Josef Ackermann, Solothurn |
1973/74 |
Bildung von Forstrevieren und Ausarbeitung eines Mustervertrages |
1989 |
Präsident: Eduard Vögtlin, Olten |
1993 |
Präsident: Josef Peier |
1997 |
Nach Totalrevision der Statuten: Übernahme der zusätzlichen Funktion eines kantonalen Waldwirtschaftsverbandes. Neuer Name: Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn BWSo. Geschäftsführung: |
1999 |
Präsident: Otto Meier |
2000 |
FSC-Zertifizierung der öffentlichen Wälder im Kanton Solothurn |
2004 |
Sonderschau Wald+Holz an der Herbstmesse Solothunr (HE |
2002 |
Verabschiedung des Waldfünflibers durch den Kantonsrat |
2006 |
Präsident: Konrad Imbach Revision des Bürgerrechtsgesetz, Vorlage erfolgreich durchgesetzt |
Die folgende Zusammenfassung der ersten 50 Jahre des Verbandes stammt aus einer Rede des damaligen Präsidenten des BWSo, Josef Peier, anlässlich des Jubiläums im Jahr 1998. Diese ist hier verfügbar (PDF, 143kB).
Das Umfeld zur Zeit der Verbandsgründung
Armenfonds der Bürgergemeinden litten unter der grossen Zahl von mittellos und armengenössig gewordenen Bürgerinnen und Bürgern, die unterstützt werden mussten. Die Wälder waren aus kriegswirtschaftlichen Gründen stark übernutzt. Neben der intensiven Holznutzung wurden grosse Flächen im Rahmen der Anbauschlacht für die Bepflanzung mit Kartoffeln oder Frucht gerodet. Der Wald konnte deshalb auf Jahre hinaus nur beschränkt genutzt werden. Zusätzliche Probleme bereiteten den Bürgergemeinden die verschiedenen Besteuerungen durch Bund, Kanton und Einwohnergemeinden sowie uralte Lasten, wie z.B. die Pflicht zur Abgabe von 2 Klaftern Schulholz pro Schulraum, von sogenanntem Lehrerholz und von Pfarrholz. Grossen Druck verursachte auch die bevorstehende Revision des Gemeindegesetzes, wo es u.a. auch um die Beibehaltung, bzw. Abschaffung der Bürgergemeinden ging. So ist es verständlich, dass von überall her der Ruf nach Zusammenschlüssen, ja sogar nach Schaffung von Schicksalsgemeinschaften, kam.
Der eindrückliche Wille zur Selbsthilfe führte zur Gründung von Bezirksverbänden im Wasseramt, im Gösgeramt, etwas später auch in den Bezirken Lebern und Olten. Auf kantonaler Ebene wurde eine lose Konferenz der Bürgergemeinden ins Leben gerufen. Der eingesetzte Vorstand, bestehend aus Vertretern aller 10 Bezirke und geleitet von Dr. Eugen Moll, Bürgerammann, Solothurn arbeitete zielbewusst auf die Gründung des Kantonalverbandes hin.
Gründung des Verbandes
Die Gründungsversammlung des Verbandes fand am-27. November 1948 im Zunfthaus zu Wirthen in Solothurn statt. Sie genehmigte die Statuten und wählte den ersten Vorstand in folgender Zusammensetzung:
Präsident |
Dr. Eugen Moll, Bürgerammann, Solothurn |
Vizepräsident |
Conrad Meyer, Bürgerammann, Olten |
Beisitzer |
Ernst Schilt, Verwalter, Grenchen Jules Furrer, Bürgerrat, Lüterkofen Otto Kaiser, Bürgerschreiber, Biberist Adolf Schaad, Bürgerammann, Laupersdorf Meinrad Bürgi, Bürgerammann, Kestenholz Johann Gisi, Bürgerammann, Niedergösgen Arthur Linz, Bürgerammann, Büsserach Walter Walliser, Bürgerammann, Dornach Anton Cadotsch, Oberförster, Grenchen, WWV Solothurn-Lebern Hans Meyer, Niedererlinsbach, WWV Gäu-Olten-Gösgen |
Geschäftsführer |
Franz Kofmehl, Adjunkt, Derendingen |
Die Verbandsarbeit
Verschiedene Bürgergemeinden, insbesondere im Bezirk Bucheggberg und im Schwarzbubenland, traten nicht sofort dem neuen Verband bei. Um auch diese von der Notwendigkeit eines Beitritts zu überzeugen, erstellte der Vorstand 3 Jahre nach der Gründung eine umfassende Liste von Erfolgsmeldungen, die auf das Engagement des Verbandes zurückzuführen waren. Ein Beispiel aus diesem Katalog: Dank der Intervention des Verbandes musste der Bund den solothurnischen Bürgergemeinden im Jahre 1949 Fr. 80'000.- an zuviel bezahltem Wehropfer zurückzahlen. Wenn wir heute auf die vergangenen 50 Jahre zurückblicken, stellen wir fest, dass der Verband für unsere Bürgergemeinden enorm viel geleistet und erreicht hat. Es würde viel zu weit führen, hier Details aufzuzählen und ich bitte deshalb um Verständnis für eine ganz grobe Zusammenfassung:
- Auf Verfassungs- und Gesetzesstufe wurde zu allen Erlassen aus dem Rathaus und zum Teil auch aus dem Bundeshaus Stellung genommen. Bei der Schaffung der neuen Kantonsverfassung, bei allen neuen Gesetzen, bei der Revision von Gesetzen, usw., wurde mittels Vernehmlassungen, lnterventionen über die politischen Kanäle oder speziellem Engagement in Abstimmungskämpfen versucht, die Interessen der Bürgergemeinden zu wahren.
- Oefters entstanden Konfliktsituationen bei der Interpretation von Gesetzen und Verordnungen, indem staatliche Organe den Spielraum allzu stark zugunsten des Kantons auslegten. Mit diversen lnterventionen des Verbandes konnten oftmals Verbesserungen zu Gunsten der Bürgergemeinden erreicht werden. Typisches Beispiel : Das Finanzausgleichsgesetz vom 2. Dezember 1984 und die Verordnung dazu.
- Während Jahrzehnten engagierte sich der Verband beim Abbau, bzw. Auskauf von Lasten aus dem 19. Jahrhundert. Als Beispiele sind zu erwähnen: Auskauf des Schulholzes, des Lehrerholzes und des Gabenholzes für Kantonsbürger. Rechtsgutachten, Verhandlungen mit Regierung, Verwaltung und mit der Vereinigung der sol. Einwohnergemeinden führten schliesslich zum Ziel.
- Den Hilfe suchenden Bürgergemeinden wurde auch Unterstützung gewährt in Rechtsfragen, bei Beschwerden, Rekursen, Auseinandersetzungen mit der Verwaltung, usw.
Viele Aktivitäten betrafen selbstverständlich die Bereiche Steuerwesen, Armenfürsorge und Bürgerwesen. Die diversen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen von Bund und Kanton brachten viele Umstellungen, denen viele nebenamtliche Funktionäre nicht auf Anhieb gewachsen waren. Mit lnstruktionstagungen, Wegleitungen, Beratungen, usw., versuchte der Verband Unterstützung zu geben.
Bemerkenswert aus heutiger Sicht ist die Tatsache, dass sich der Verband von Anfang an auch intensiv mit den forstlichen Problemen auseinandersetzte. Angefangen bei kriegswirtschaftlichen Uebernutzungen, über Borkenkäferschäden, Gründung des Selbsthilfefonds im Jahre 1949 mit Inkasso durch den Verband, Holzmarkt, Holzhandel, Förderung von Schnitzelheizungen (bereits im Jahr 1965), Weiterbildung der Waldarbeiter und der Forstverwalter, Ausbildung von Lehrlingen, Gründung der Berufsbildungskommission für Forstwarte 1966, Gründung der Stiftung für das Holz als Vor- Iäuferin der heutigen SOLAHO im Jahre 1967, Bildung von Forstrevieren und Ausarbeitung eines Mustervertrages 1973/74 bis hin zum heutigen, hart umkämpften Waldgesetz, usw., legen davon Zeugnis ab.
Zu erwähnen ist auch, dass von Anfang eine gute Zusammenarbeit mit dem schweizerischen Waldwirtschaftsverband und den bestehenden Regionalverbänden angestrebt wurde. Alle Bürgergemeinden wurden mehrmals aufgefordert, entweder direkt oder indirekt über die Regionalverbände Mitglied des schweizerischen Waldwirtschaftsverbandes zu werden. Schon damals betrachtete man den Wald als Sorgenkind, insbesondere wegen den Folgeschäden aus den Kriegs- und Borkenkäferjahren. Trotzdem musste dieser den ausgebluteten Armenfonds unter die Arme greifen. So erwähnte der Kreisförster von Olten-Gösgen und spätere ETH-Professor Dr. Kurt in einem Referat, dass im Jahre 1956 alle solothurnischen Bürgergemeinden zusammen 1,5 Millionen an Armenunterstützungen geleistet hätten, dass davon die Hälfte aus Walderträgen finanziert werden musste, obwohl 96 der 131 Bürgergemeinden grosse Armensteuern, zum Teil sogar über 50% der Staatssteuer, bezogen hätten.
Als erfreulich darf auch erwähnt werden, dass die Zusammenarbeit mit der Vereinigung der solothurnischen Einwohnergemeinden, welche ein Jahr nach unserem Verband gegründet wurde, immer sehr gut war. Das erleichterte die Lösung verschiedener Probleme. Als Beispiele möchte ich den Auskauf des Schulholzes und des Lehrerholzes anführen. Anfangs der fünfziger Jahre trat unser Verband auch dem schweizerischen Verband der Bürgergemeinden bei. Hier ergab sich ebenfalls eine wertvolle Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten. Stolz dürfen wir auch sein, dass wir diesem Verband immer wieder tatkräftige Leute in seinen Vorstand abordnen durften, wie Dr. Arthur Häfliger, Olten, Dr. Walter Reinert, Solothurn, Dr. Werner Hagmann, Olten und den jetzigen Vertreter, Edmund Heri, Biberist.
Bereits im Januar 1949, also nur zwei Monate nach der Gründungsversammlung, erschien die erste Nummer des Mitteilungsblattes als Sprachrohr des Verbandes. Die Verfasser verstanden es meisterhaft, immer aktuelle Probleme der Bürgergemeinden, der Bezirksverbände, des Kantonalverbandes und des schweizerischen Verbandes aufzugreifen und zur Diskussion anzuregen. Bis Ende 1996 erschien das Blatt immer in der gleichen, einfachen Form. Das ganze Werk ist bis zu diesem Zeitpunkt auf gegen 1500 Seiten angewachsen. Ab 1997 hat sich die Form verändert und der Inhalt hat sich den neuen Verbandsaufgaben angepasst. Ins Kapitel Information gehören auch die jährlichen Generalversammlungen des Verbandes, die immer mit interessanten Vorträgen von fachkundigen Referenten aus dem vielseitigen Aufgabenspektrum der Bürgergemeinden bereichert waren.Personelles:
Im Verlaufe der 50 Jahre haben viele Personen ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Kraft dem Verband und dem Wesen Bürgergemeinde zur Verfügung gestellt. Obwohl im Vorstand sehr viel gearbeitet wurde, fanden personelle Veränderungen meistens nur nach Neuwahlen in den Gemeinden statt.
Präsidenten
1948 - 1958 |
Dr. Eugen Moll |
1959 - 1969 |
Friedrich Ramser, Stadtoberförster, Grenchen |
1970 - 1989 |
Dr. Walter Reinert, Solothurn |
1989 1993 |
Eduard Vögtlin, Olten |
1993 - 1999 |
Josef Peier |
1999 - 2006 |
Otto Meier |
2006 - 2017 |
Konrad Imbach, Biberist |
seit 2017 |
Peter Brotschi, Grenchen |
Geschäftsführung
1948-1969 |
Franz Kofmehl, Derendingen |
1970-1996 |
Dr. Josef Ackermann, Solothurn |
1997-2016 |
Geri Kaufmann, Kaufmann+Bader, Solothurn |
seit 2016 |
Patrick von Däniken, Kaufmann+Bader, Solothurn |
- - - - - - -
Die folgenden Ereignisse wurden von der Geschäftsstelle zusammengestellt.
FSC-Zertifizierung / Rezertifizierung
Als erster Kanton der Schweiz hat Solothurn im Jahr 2000 die Zertifizierung der öffentlichen Wälder gemäss den Richtlinien des Forest Stewardship Council (FSC) erfolgreich abgeschlossen. Die Solothurner Waldeigentümer gehörten damit zu den Pionieren und den Wegbereitern der Waldzertifizierung mit dem FSC-Label in der Schweiz. Diese Pionierleistung wurde mit der Zertifikatserneuerung im Jahr 2005 fortgesetzt. Solothurn ist in der Schweiz wiederum an vorderster Front.
„Waldfünfliber“
Bereits seit längerer Zeit bemühte sich der BWSo für die Abgeltungen gemeinwirtschaftlicher Leistungen der Waldeigentümer gemäss revidiertem Solothurner Waldgesetz.
Gemäss der regierungsrätlichen Vorlage hätte die im Waldgesetz vorgesehene Pro-Kopf-Abgabe der Einwohnerschaft für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Wald zu Gunsten forstlicher Aufgaben des Kantons umfunktioniert werden sollen. Die Regierung befürwortete zwar den Einbezug des Waldfünflibers, wollte diesen hingegen mehrheitlich zur Entlastung von Staatsbeiträgen heranziehen. Dank intensiver Lobbying-Arbeit bei zahlreichen Kantonsparlamentariern und mit Unterstützung des Verbands Solothurnischer Einwohnergemeinden beschloss der Kantonsrat im November 2002 grossmehrheitlich, auf das Begehren des BWSo einzutreten. Somit konnten die Solothurner Waldbewirtschafter in den Jahren 2003 und 2004 zusätzlich mit je 600'000 Franken unterstützt werden.
Sonderschau Wald & Holz
Die Sonderschau Wald & Holz anlässlich der HESO im Herbst 2004 stellte mit den verschiedenen Ausstellungen und Veranstaltungen einen besonderen Publikumsmagneten dar. Die Sonderschau vermittelte dem Publikum einen bleibenden Eindruck von der Vielseitigkeit, der Effizienz und der Bedeutung der Wald- und Holzwirtschaft als spannenden und modernen Wirtschaftszweig. Die lebendige und abwechslungsreiche Ausstellung bot Attraktionen für alle Altersgruppen und lud im hektischen HESO-Umfeld zum Verweilen ein. Dass die Ausstellung überwältigenden Anklang fand, zeigt insbesondere die Teilnehmerzahl an den Wettbewerben von rund 10 000 Erwachsenen und Kindern
Der Grosserfolg des HESO-Auftrittes kam auch zum Ausdruck durch die gewaltige Medienpräsenz vor, während und nach der HESO mit weit über 100 Beiträgen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften.
Verbandsreform
Im Frühling 2004 trafen sich die Vertreter des Bürgergemeinden und Waldeigentümerverbandes Kanton Solothurn (BWSo) auf dem Weissenstein zu einer Landsgemeinde, wo sie sich auch Gedanken über die Zukunft des Verbandes machten. Eine Erkenntnis aus dieser Zusammenkunft war, dass der Verband neue Strukturen braucht.
Die Institution BWSo soll auf den Pfeilern «Mitglieder» und «Öffentlichkeit» ruhen. Das Fundament wiederum sollen möglichst schlanke Verbandsstrukturen bilden. Ziel ist die Stärkung der Position des Verbands in der Gesellschaft. Die Interessenvertretung müsse besser wahrgenommen und der Verband politisch besser abgestützt werden. Um das Lobbying zu verstärken, wird der Verband im Kantonsparlament eine parlamentarische Gruppe «Wald» auf die Beine stellen. Um die Zusammenarbeit zu fördern, wird Einsitz im Vorstand des Verbands Solothurnischer Einwohnergemeinden VSEG genommen. Dabei wurde diesem Gegenrecht gewährt.
Revision Bürgerrechtsgesetz
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz wurde teilrevidiert und an das Bundesrecht angepasst. Das Gesetz war das Resultat von zähen Verhandlungen innerhalb der vorberatenden, kantonalen Arbeitsgruppe und der Vernehmlassung. Es stellte aus Sicht Bürgergemeinden und Einheitsgemeinden die bestmögliche Version dar. Besonders hervorzuheben ist, dass Einbürgerungsgesuche weiterhin bei der Bürger- bzw. Einheitsgemeinde einzureichen sind, die Verleihung des Kantonsbürgerrechts vereinfacht wird und die Bürger- bzw. Einheitsgemeinden für die Zusicherung und Verleihung des Gemeindebürgerrechts die verantwortliche Behörde (Gemeinderat oder Gemeindeversammlung) weiterhin selber bestimmen können.
Gegen die Teilrevision wurde das Referendum ergriffen. In anschliessenden der Volksabstimmung wurde die Vorlage deutlich angenommen.