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Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM)

Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Kanton Solothurn soll auf ein Minimum beschränkt werden.

Die Zertifizierungsgruppe ARTUS hat in einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (ESRA) eine Ausnahmegenehmigung von FSC International erhalten für den beschränkten Einsatz von PSM zur Behandlung von gelagertem Rundholz. Weitere Informationen

Die folgenden zwei Wirkstoffe dürfen unter Beachtung der Vorgaben von FSC International und für die Behandlung von Rundholz verwendet werden:

  • Alpha-Cypermethrin
  • Cypermethrin

Die Verwendung anderer Wirkstoffe führt unweigerlich zu einer Korrekturmassnahme und im schlimmsten Fall zu einer Suspendierung des Zertifikates!

Falls sie bei dem von ihnen zur Verwendung vorgesehenen Produkt unsicher sind, wenden sie sich bitte an die BWSO-Geschäftsstelle.
Der Einsatz sämtlicher, vorübergehend erlaubter Wirkstoffe muss gemäss den kantonalen Vorgaben dokumentiert und gemeldet werden.