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Verwendung von Hinweisen auf die FSC-Zertifizierung

Die Gruppenmitglieder sind berechtigt, Hinweise auf die Zertifizierung (z.B. FSC-Logo) zu verwenden.

Die Verwendung von Hinweisen auf die Zertifizierung muss durch die Gruppenleitung bewilligt werden, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.

Ein falscher oder nicht bewilligter Hinweis auf die Zertifizierung hat eine Korrekturmassnahme zur Folge.
Für die Verwendung von Hinweisen auf die FSC-Zertifizierung melden sie sich bei der  BWSO-Geschäftsstelle.