Förderung Solothurner Holz
Projekteingabe für ein Gesuch zur Förderung
von Solothurner Holz gemäss den folgenden Weisungen:
Weisungen für Unterstützungsbeiträge zur Förderung von Solothurner Holz
Gestützt auf WaGSO §23, WaVSO §53 e) und den Kantonsratsbeschluss vom 17. November 2021 unterstützt das Amt für Wald, Jagd und Fischerei Bauvorhaben im Kanton Solothurn, bei welchen Holz aus Solothurner Wäldern als Baumaterial verwendet wird. Es werden bis zu 10 % der Kosten des verwendeten Holzes rückvergütet. Als Gesamtkosten können die anfallenden Kosten fürs Holz, bis es beim Holzbau-Unternehmen angekommen ist, angegeben werden (siehe Beispiel unten).